Das Meldeverfahren
So läuft die Bearbeitung Ihrer Meldung ab, Schritt für Schritt.
1. Meldung abgeben
Sie wählen einen der drei Meldewege: schriftlich über das Formular, telefonisch über die KI-gestützte Rufnummer oder als Wunsch nach einem persönlichen Treffen. Beim schriftlichen Weg erhalten Sie sofort eine zufällige Fall-ID und legen ein Passwort fest.
2. Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen
Die Meldestelle bestätigt den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG). Den Status sehen Sie jederzeit im Fall-Portal.
3. Prüfung und Bearbeitung
Die Ombudsstelle prüft die Stichhaltigkeit der Meldung, kann bei Bedarf über den vertraulichen Nachrichtenkanal Rückfragen stellen und leitet geeignete Folgemaßnahmen ein.
4. Rückmeldung binnen 3 Monaten
Sie erhalten spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung und den ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 HinSchG). Bei komplexen Fällen informieren wir Sie über den Zwischenstand.
5. Abschluss und Aufbewahrung
Nach Abschluss des Verfahrens bleibt Ihr Fall vollständig dokumentiert drei Jahre lang gespeichert (§ 11 Abs. 5 HinSchG) und wird danach automatisiert und unwiderruflich gelöscht.
Welcher Weg ist der richtige für Sie?
Hinweise lassen sich meist dort am schnellsten klären, wo sie entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zuerst an diese interne Meldestelle zu wenden. Ihre Identität ist hier gesetzlich geschützt, Sie können anonym bleiben, und Sie erhalten feste Rückmeldungen innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Unabhängig davon steht Ihnen jederzeit auch der Weg zur externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz offen. Die Wahl liegt allein bei Ihnen, die Nutzung dieser internen Stelle ist keine Voraussetzung.